Internationales Steuerrecht

Unser Leben wird immer internationaler. Viele Arbeitnehmer sind heutzutage mobil und sammeln gerne Erfahrungen im Ausland. Auch Unternehmen wollen in diversen Ländern präsent sein und die eigenen Produkte und Dienstleistungen dort verkaufen. Um keine Überraschungen zu erleben ist es am Besten, sich mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bereits am Anfang auseinanderzusetzen. Wir prüfen Ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten anhand des nationalen Steuerrechts und bilateraler Vereinbarungen (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen)

  • Aufnahme des Sachverhaltes und 
    Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit
  • Steuerliche Registrierung beim Finanzamt
  • Implementierung ausländischer Unternehmen als Arbeitgeber in Deutschland
  • Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Wegzug
  • Steuererklärungen mit internationalen Einkünften
Länderübergreifendes Steuerrecht